X-SIDE

BERUFS- & BILDUNGSBERATUNG FÜR ANGEHENDE PIERCER*INNEN

Inhalte der Beratung

  • Möglichkeiten und Techniken
  • Zukünftiges Angebot deines Studios
  • Ausbildungsrichtlinien
  • Gewerbezugang und Vorraussetzungen für den Gewerbeschein
  • Zugangsvoraussetzung für den Beruf
  • Die Chancen & Möglichkeiten von Social Media

BERUFSBILD & TÄTIGKEIT

Beratung, Vorzeichnung, Abklärung, Schmuckwahl, Stechen, Nachversorgung, Schmuckwechsel, Medizinische Kenntnisse, Umsetzen der Hygienemaßnahmen.

GEWERBERECHTLICHE INFORMATIONEN

Der Beruf des Piercers/der Piercerin zählt in Österreich zu den reglementierten oder unfreien Gewerben. Das bedeutet, dass jede Person fachspezifische, fundierte Kenntnisse nachweisen muss um den Gewerbeschein zu erhalten.

Weitere Voraussetzungen sind: Volljährigkeit, ruhige und professionelle Arbeitsweise und in weiterer Folge die Einhaltung der Hygienevorschriften und gesetzlichen Vorgaben.

ALLE DETAILS DER BERATUNG AUF EINEN BLICK:

Bei dieser Ausbildung werden Dich voraussichtlich folgende Trainer begleiten: Martina Silly-Gaube, Iris Urschitz.
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall einen Ersatzreferenten zu stellen.

Voraussetzungen:
Interesse an dem Beruf der Piercerin/des Piercers und der Wunsch, diesen Beruf auszuüben
Ideal für Berufsumsteiger/innen sowie Berufseinsteiger/innen
Keine Vorkenntnisse notwendig
Dauer:
2 Stunden // 2 UE
Teilnehmer:
unbeschränkt
Kosten:

Kostenlos

Berufs- und Bildungsberatung Piercing/ 2 Stunden

Berufsbezeichnung
Künftiger Piercer

Zielgruppe:
Alle Personen, die Interesse am Beruf des Piercers/der Piercerin haben.

Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 2 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Abschluss der Ausbildung ist eine schriftliche Stärken-/Schwächen-Analyse mit einer praktischen
Arbeit in einem bestimmten Zeitfenster.

Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008


Termin

Ort

Anmerkung

19.06.2024
GAUBE ONLINE AKADEMIE
16:00-18:00 Uhr
02.09.2024
GAUBE ONLINE AKADEMIE
16:00-18:00 Uhr

Details zu den Ausbildungsorten findest Du unter Kontakt/Standorte.

Bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen zur Ausbildung Piercen Berufs- und Bildungsberatung Piercen, kannst Du uns gerne per Telefon unter +43-316-6824700 oder E-Mail kontaktieren.
Gerne beraten wir Dich auch persönlich vor Ort in Graz, bitten jedoch um vorhergehende Terminvereinbarung.

Dein Interesse ist geweckt? Wir schicken dir gerne kostenloses Infomaterial zu!

Du hast Fragen?
Ruf uns an oder schreib eine eMail!

CONTACT

Wien | Auhofstraße 256
Graz | Schwimmschulkai 108 
Wels | Eisenhowerstraße 2

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