Das medizinische Seminar ist gemäß dem österreichischen Bundesgesetzblatt "Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003" erstellt. Es ist speziell für all jene, die eine Arbeitsprobe absolvieren müssen, denen aber die anatomischen und medizinischen Fachkenntnisse noch fehlen.
Den menschlichen Körper zu kennen zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen um sicherzustellen, dass die Behandlung komplikationsfrei ablauft und der Heilung nichts im Wege steht.
X-SIDE bietet als Teil der GAUBE® ONLINE AKADEMIE Fernkonferenzdienste an, die Videokonferenzen, Online-Besprechungen, Chat und mobile Zusammenarbeit kombinieren. Es ermöglicht dir von zuhause aus an unseren beliebtesten Ausbildungen teilzunehmen.
Bei dieser Ausbildung werden Dich voraussichtlich folgende Trainer begleiten: Dr. Gertrude Hamader, Mag. Ulrike Ertl.
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall einen Ersatzreferenten zu stellen.
€ 410,- netto inkl. Kursunterlagen
Medizinisches Seminar E-Learning / 1,5 Tage + rund 10 Wochen E-Learning
Berufsausübung:
In Kombination bzw. nach Abschluss einer praktischen Ausbildung mit der Absolvierung der
Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf Permanent Make-up/
Tattoo/ Piercen
Zielgruppe:
Alle Personen, die medizinische Fachkenntnisse für die Befähigungsprüfung/Arbeitsprobe und Gewerbeanmeldung benötigen.
Berufsbezeichnung
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung: Permanent Make-up Artist / Tattoo Artist / Piercer
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 80 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Abschluss der Ausbildung ist eine Heimarbeit, 5 Prüfungsfragen als Lernzielkontrolle mit einer
ausgearbeiteten Referatsvorgabe und dessen Präsentation.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Termin
Ort
Anmerkung
Details zu den Ausbildungsorten findest Du unter Kontakt/Standorte.
Bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen zur Ausbildung Tätowieren Medizin-Seminar_eLearning, kannst Du uns gerne per Telefon unter +43-316-6824700 oder E-Mail kontaktieren.
Gerne beraten wir Dich auch persönlich vor Ort in Graz, bitten jedoch um vorhergehende Terminvereinbarung.