für den schriftlichen und mündlichen Teil der Befähigungsprüfung im Bereich Kosmetik, eingeschränkt auf den Fachbereich Tätowieren.
Was muss man/frau für die erfolgreiche Leitung eines Studios beachten? Was macht einen Betrieb erfolgreich? Unsere langjährig selbstständigen Trainer*innen erklären die Vorschriften und geben Tipps & Tricks aus dem Alltag.
Einen Tag das theoretische Wissen unter den alltäglichen Umständen des Berufs umsetzen.
Bei dieser Ausbildung werden Dich voraussichtlich folgende Trainer begleiten: Martina Silly-Gaube, Werner Tometschek, Hannes Bruckner.
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall einen Ersatzreferenten zu stellen.
€ 1917,- netto
Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung / 3 Tage
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Tattoo Beratung
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Korrektes Vorzeichnen
Behandlung: Tattoo, Cover-up
Professionelle Nachversorgung
Weitere Perfektionsbehandlungen
Zielgruppe:
Tattoo-Atrost*innen in Ausbildung, die vor Antritt zu Befähigungsprüfung Auffrischung und Vertiefung der Materie wünschen.
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003 bzw. Positiv abgeschlossener
Berufslehrgang als Tätowierer
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf Tattoo
Berufsbezeichnung
Tattoo Artist
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 30 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie positiv absolvierter
Schnupperkurs Tattoo der Gaube Akademie.
Abschluss der Ausbildung ist eine schriftliche Stärken-/Schwächen-Analyse mit einer praktischen
Arbeit in einem bestimmten Zeitfenster.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Termin
Ort
Anmerkung
Details zu den Ausbildungsorten findest Du unter Kontakt/Standorte.
Bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen zur Ausbildung Tätowieren Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung, kannst Du uns gerne per Telefon unter +43-316-6824700 oder E-Mail kontaktieren.
Gerne beraten wir Dich auch persönlich vor Ort in Graz, bitten jedoch um vorhergehende Terminvereinbarung.